Bei meinen therapeutischen und beraterischen Angeboten berechne ich folgende Kosten:
Einzelsitzung: 80,00 €*
Teilnahme am Stresspräventionskurs: die Kosten werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse erstattet.
*Das vereinbarte Honorar ist entweder am Ende einer Sitzung in bar oder nach Rechnungsstellung pro Monat zu begleichen. Sie selber kümmern sich um die ggf. mögliche Erstattung bei Ihrer Krankenkasse. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen generellen Anspruch auf Ersatz der Kosten. Als Privatpatient liegt es an dem von Ihnen gewählten Tarif, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Sollten Sie zu einem Termin verhindert sein, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich. Absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Danach berechne ich das gesamte Honorar.
Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen hergestellt.
Um dies zu vermeiden, bevorzugen Patienten nicht selten den Weg des Privatzahlers.
Abhängig von Ihrem vertraglichen Tarif mit Ihrer Krankenkasse kann meine Leistung anteilig durch Ihre Krankenkasse (private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Näheres finden Sie unter: http://www.paracelsus.de/recht/hp_geb.html
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Private Krankenversicherungen haben eine unterschiedliche Handhabung bei der Erstattung der Kosten von Psychotherapie. Die Privatkassen können Psychotherapie auf 20 Stunden jährlich begrenzen und dürfen sich auch vorbehalten, die Kostenübernahme davon abhängig zu machen, ob sie für psychotherapeutische Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt haben. Grundsätzliche Voraussetzung zur Erfüllung einer Leistungspflicht für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz ist zunächst, dass der jeweilige Tarif eines Versicherten, gleich welcher Versicherung, Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker vorsieht. Im Anschluss daran gilt es abzuklären, inwieweit „Psychotherapie“ in dem vorhandenen Vertrag oder einer entsprechenden Zusatzversicherung inbegriffen ist oder explizit ausgeschlossen wird. Auch die Erstattungshöhe richtet sich immer nach dem jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag oder Tarif.
Mein Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung) geltend machen, wenn Sie Steuerzahler sind. Näheres finden Sie unter: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm
Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) kann nicht selbst mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter der Voraussetzung jedoch, dass die approbierten Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten haben (d.h. von mehr als drei Monaten), ist auf Antrag des Klienten eine außervertragliche Erstattung eines Heilpraktikers (Psychotherapie) durch die gesetzlichen Kassen evtl. möglich.
Die genaue Wartezeit sollte bei den GKV erfragt werden. Die Therapie darf aber erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Dem Antrag auf Kostenerstattung sollte der Klient einen Nachweis über seine Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den einzelnen approbierten Therapeuten beifügen. Grundlegend sind hier die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Mut-Institut-Witten
Bettina Voigt
Ruhrstraße 91
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Tel. 02302 - 43 899 800
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